AGB
Stand: Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche geschäftliche Kontakte, Anfragen, Angebote und Auftragsverhältnisse mit der NeoLog GmbH (nachfolgend „NeoLog“ genannt), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, NeoLog stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsverhältnisse und Angebotsanfragen
Die Präsentation von Leistungen oder Produkten auf der Website stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar. Durch die Kontaktaufnahme oder Angebotsanfrage kommt noch kein Vertragsverhältnis zustande. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch NeoLog zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Zusätzliche Leistungen wie Projektumsetzung, Konstruktion, technische Planung oder Versand werden gesondert berechnet. Rechnungen sind nach Zugang sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Zahlungsverzug tritt nach 14 Kalendertagen ohne weitere Mahnung ein. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen geltend gemacht werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen verbleiben gelieferte Waren und Projektunterlagen im Eigentum der NeoLog GmbH. Eine Weitergabe, Verpfändung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
§ 5 Haftung
NeoLog haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NeoLog nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Landshut, soweit gesetzlich zulässig.
NeoLog GmbH
Fragnerstraße 2 | 84034 Landshut
Geschäftsführer: Christian Schulz, Christoph Veitlbauer
HRB 10128 | Amtsgericht Landshut
USt-ID: DE302378451